Stand: 12.10.2023
COC Bio-Caps

Code of Conduct
Verhaltenscodex

Einleitung

Bio-Caps GmbH ist ein Unternehmen der BIO CAPS AG.
Die Unternehmen der BIO CAPS AG sind in den fünf Kernbereichen Engineering Spritzguss Biopolymer, R&D kompostierbare Biopolymere, Maschinenbau und Maschinen - IT mit Tochtergesellschaften bzw. in operativen Geschäftsbereichen tätig und bieten Kunden maßgeschneiderte Engineering- und Material-Lösungen aus nahezu allen technischen Bereichen. Die BIO CAPS AG ist führend im Bereich sauerstoffdichter, kompostierbarer Biopolymere und Kaffeekapseln und dem dazugehörenden Maschinenbau und Inhaber der Weltpatente.

Als ein Arbeitgeber im technischen Bereich ist sich BIO CAPS AG ihrer sozialen und ethischen Verantwortung bewusst. Mit diesem Code of Conduct halten wir die grundlegenden Werte fest, an denen wir uns orientieren. Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie diese Werte respektieren und die hier festgelegten Grundsätze in ihrer täglichen Arbeit praktisch umsetzen. Ebenso erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie die hier festgelegten Standards einhalten.

Der Code of Conduct der BIO CAPS AG beruht auf den folgenden allgemein anerkannten Richtlinien:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Global Compact der Vereinten Nationen
  • ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
  • Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

Grundsätze der BIO CAPS AG

Grundsatz 1 | Wahrung der Menschenrechte

Die BIO CAPS AG bekennt sich ausdrücklich zur Wahrung der Menschenrechte in ihrem Einflussbereich. Wir verpflichten uns, uns in keinster Form an Menschenrechtsverletzungen zu beteiligen, weder direkt noch indirekt.

Auch von unseren Lieferanten erwarten wir, dass diese alle Menschen respektvoll und fair behandeln und dass in ihrem Wirkungsbereich die Menschenrechte gewahrt werden.

Grundsatz 2 | Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen

Die BIO CAPS AG respektiert das Recht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und auf Kollektivverhandlungen. Es steht den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern frei, eine Arbeitnehmervertretung zu gründen oder Mitglied einer Arbeitnehmervertretung zu werden. Einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter dürfen durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft keine Nachteile entstehen. Ebenso können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. ihre jeweiligen Organisationen betriebliche Vereinbarungen oder Tarifverträge auf geeigneter Ebene aushandeln und abschließen. Auch unsere Lieferanten müssen das Recht ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und auf Kollektivverhandlungen beachten.

Grundsatz 3 | Wahrung fairer Arbeitsbedingungen

Die BIO CAPS AG achtet in allen zugehörigen Unternehmen auf faire Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehört die Einhaltung der jeweiligen nationalen Regelungen zur Arbeitszeit ebenso wie das Recht auf angemessene Entlohnung, welche sich mindestens an den jeweiligen gesetzlichen Mindestlöhnen oder geltenden Tarifabschlüssen orientiert. Ebenso werden alle arbeitsvertraglich vereinbarten Gehälter, Leistungen und national vorgeschriebenen Sozialleistungen gezahlt bzw. abgeführt.

Auch von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern faire Arbeitsbedingungen bieten und diese angemessen entlohnen

Außerdem unterstützt die BIO CAPS AG die weitere Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Aus diesem Grund fördert die BIO CAPS AG die Karriereentwicklung der Mitarbeitenden durch jährlich stattfindende individuelle Feedbackgespräche anhand eines standardisierten Gesprächsleitfadens. Auf diese Weise tragen Mitarbeiterbeurteilungen dazu bei, die individuelle berufliche Entwicklung sowie Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu fördern.

Grundsatz 4 | Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit, der Kinderarbeit und des Menschenhandels

Die Bio Caps AG bekennt sich zum Verbot von jeglicher Form der Zwangsarbeit. Hierunter fallen alle Arten von Arbeiten oder Dienstleistungen, die von einer Person unter Androhung von Strafe erzwungen werden oder die eine Person nicht freiwillig erbringt.

Die BIO CAPS AG setzt voraus, dass auch ihre Lieferanten keine Form der Zwangsarbeit in ihrem Unternehmen zulassen.

Die BIO CAPS AG bekennt sich zum Verbot jeglicher Form der Kinderarbeit. Bei der Beschäftigung von Minderjährigen beachtet die BIO CAPS AG das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung unter Beachtung der nationalen Bestimmungen.

Die BIO CAPS AG bekennt sich zum Verbot jeglicher Form des Menschenhandels.

Die BIO CAPS AG fordert, dass ihre Lieferanten keine Art der Kinderarbeit oder des Menschenhandels in ihrem Unternehmen tolerieren.

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine gefährlichen Arbeiten ausführen lassen, dass sie nationale Regelungen zur Beschäftigung Minderjähriger beachten und dass sie durch die Beschäftigung von Kindern deren Ausbildung nicht behindern.

Grundsatz 5 | Beseitigung aller Formen der Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung

Die BIO CAPS AG lehnt jede Form der Diskriminierung im Arbeitsumfeld ab. Dabei respektieren wir die Privatsphäre unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir bekennen uns zur Förderung von Chancengleichheit und Vielfalt und treten dafür ein, dass alle Beschäftigungsentscheidungen (beispielsweise Einstellung, Beförderung, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen) ausschließlich auf Grundlage der Fähigkeiten und Qualifikationen der betreffenden Person getroffen werden. Aspekte wie ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexuelle Identität, Alter, Nationalität, Behinderungen, soziale Herkunft, persönliche Beziehungen oder Gewerkschaftsmitgliedschaft dürfen keinen Einfluss auf Beschäftigungsentscheidungen haben.

Die BIO CAPS AG lehnt jede Form der sexuellen Belästigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab und geht mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vor.

Ebenso erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie Chancengleichheit und Vielfalt fördern sowie Diskriminierung bei Beschäftigungsentscheidungen und sexuelle Belästigung unterbinden.

Grundsatz 6 | Beachtung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit

Die BIO CAPS AG beachtet die geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit. Wir sehen es als zentrales Anliegen, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Wir setzen uns dafür ein, die Risiken, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt sind, möglichst gering zu halten, indem angemessene Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen und von Unfällen ergriffen werden. Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bedürfnisgerecht gestaltet und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterworfen. Sämtliche geltende gesetzliche Rahmenbedingungen zum Gesundheitsschutz, der Arbeitsplatzergonomie und zur Arbeitssicherheit werden beachtet.

Auch unsere Lieferanten sind aufgefordert, die geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit zu beachten. Unsere Lieferanten müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um arbeitsbedingte Unfälle, Erkrankungen und Todesfälle zu verhüten, so dass ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet ist.

Grundsatz 7 | Beachtung des Umweltschutzes

Der BIO CAPS AG ist der Umweltschutz ein Anliegen, weshalb wir Wert darauflegen, dass Umweltrisiken und negative Auswirkungen auf die Umwelt durch vorsorgende Maßnahmen möglichst geringgehalten werden. Dazu zählen insbesondere:

  • die Reduzierung des Energieverbrauchs und von Treibhausgasemissionen,
  • die Reinhaltung der Luft und somit die Steigerung der Luftqualität,
  • das Management natürlicher Ressourcen,
  • die Vermeidung von Abfall,
  • die Erhaltung der Wasserqualität und der sparsame Gebrauch von Wasser sowie
  • ein verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement.

Wir achten in allen zugehörigen Unternehmen auf die Einhaltung der geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und -standards. Des Weiteren unterstützen wir den Einsatz moderner, effizienter und umweltschonender Technologien.

Auch von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie die Umwelt schützen und die geltenden nationalen Umweltgesetze,-regelungen und -standards einhalten. Die Lieferanten haben darauf zu achten, dass durch ihre Tätigkeit keine vermeidbaren Umweltschäden entstehen.

Grundsatz 8 | Bekämpfung aller Formen der Korruption

Die BIO CAPS AG lehnt alle Arten der Korruption einschließlich Bestechung und Erpressung ab. Entscheidungsprozesse dürfen in keinster Weise durch ungebührliche Leistungen (Bargeld, Sachleistungen, Vergnügungsreisen etc.) beeinflusst werden. Interessenkonflikte sind zu vermeiden. Sollte ein persönliches Interesse oder ein Interessenkonflikt bestehen, so ist dies offenzulegen. Durch die Offenlegung entstehen dem Betroffenen keine Nachteile.

Auch von unseren Lieferanten erwarten wir, dass diese gegen alle Arten der Korruption vorgehen und keinen unlauteren Wettbewerb betreiben. Unsere Lieferanten dürfen weder andere bestechen oder erpressen noch selbst Bestechungen akzeptieren. Außerdem dürfen die Lieferanten keinerlei Preisabsprachen mit Mitbewerbern oder ähnliche Vereinbarungen treffen.

Grundsatz 9 | Schutz des geistigen Eigentums und Verhinderung des Inverkehrbringens gefälschter Teile

Die BIO CAPS AG schützt das geistige Eigentum von Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.

Durch interne Regelungen wird verhindert, dass gefälschte Teile in Umlauf gebracht werden. Diese Reglungen sind auch durch Lieferanten zu gewährleisten.

Grundsatz 10 | Beachtung der Vorgaben des Datenschutzes und der Informationssicherheit

Die BIO CAPS AG stellt sicher, dass bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die gültigen Vorgaben und Regelungen des Datenschutzes eingehalten werden. Weiterhin stellt die BIO CAPS AG sicher, dass die Anforderungen der Informationssicherheit an die Verarbeitung von Informationen ihrer Kunden, Lieferanten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllt werden.

Allgemeine Anforderungen

Dieser Code of Conduct führt die Mindeststandards auf, die alle Unternehmen der BIO CAPS AG anerkennen und deren Einhaltung von allen Lieferanten der BIO CAPS AG erwartet wird. Die Festlegung und Umsetzung dieses Code of Conduct sehen wir als Bestandteil unserer sozial und ökologisch verantwortungsvollen Unternehmensführung und als eine Gelegenheit für uns, die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft langfristig zu unterstützen. Demzufolge ist es uns ein Anliegen, die Umsetzung der hier festgelegten Standards in unserer täglichen Arbeit kontinuierlich zu verbessern.

Alle Unternehmen der BIO CAPS AG und deren Lieferanten sind sich dabei ihrer unternehmerischen Verantwortung bewusst und halten alle gesetzlichen Vorgaben zur unternehmerischen Buchführung ein. Die Nachvollziehbarkeit aller Vermögensrelevanten Vorgänge und Geschäftsvorfälle wird durch die sachlich richtige und chronologische Zuordnung der Aufzeichnungen sichergestellt.

Es wird vorausgesetzt, dass bei allen Tätigkeiten die nationalen Gesetze, Regeln und Vorschriften sowie die Zoll- und Export-bestimmungen eingehalten werden. In diesem Zusammenhang beachten wir insbesondere die internationalen rechtlichen Vorgaben und Beschränkungen zur Exportkontrolle und Exportrestriktion von sicherheitsrelevanten Dienstleistungen und Waren.

Dies gilt sowohl für die Mitarbeiterinnen und die Mitarbeiter der BIO CAPS AG als auch für alle Lieferanten und deren Sublieferanten. Wenn Lieferanten Sublieferanten einsetzen, sind sie dafür verantwortlich, dass alle Sublieferanten diese Anforderungen ebenso erfüllen. Der Lieferant muss diese Standards in geeigneter Form an seine Sublieferanten kommunizieren und die Einhaltung der Standards sicherstellen.

Einhaltung des Code of Conduct der BIO CAPS AG

Die BIO CAPS AG behält sich vor, die Einhaltung der hier festgelegten Standards in geeigneter Form, beispielsweise im Rahmen von Audits, zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Bei Verstößen gegen Gesetze und die hier festgelegten Standards handeln wir konsequent, unter anderem durch das Ergreifen arbeitsrechtlicher Schritte oder die Beendigung von Geschäftsbeziehungen.

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Thema Nachhaltigkeit und Code of Conduct können Sie sich jederzeit unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an den corporate-Social-Responsibility-Beauftragten wenden.

Beschwerdeverfahren und Whistleblower Policy

Hinweise und Beschwerden wegen möglicher Verstöße gegen Gesetze oder den Code of Conduct können über das firmenunabhängige Portal unter https://biocaps.hinweis.digital/ oder persönlich nach Terminvereinbarung im Büro des CSR-Beauftragten der BIO CAPS AG gemeldet werden. Die Anonymität der hinweisgebenden Person und die Vertraulichkeit werden unter allen Umständen gewährleistet. Der Whistleblower wird geschützt vor Vergeltungsmaßnahmen oder Repressalien.

 

BIO CAPS AG – Industriestraße 28 – 9100 Herisau - Schweiz